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Tischlermeister
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
des Tischler- und Schreinerhandwerks (Stand 01.01.2018)
1. Grundsätzliches
Es gilt deutsches Recht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob ich als Auftragnehmer
oder Auftraggeber Vertragspartei werde. Den AGB entgegenstehende, abweichende
Bedingungen des Kunden oder Lieferanten wird widersprochen. Die AGB gelten nicht
bei Vergaben nach VOB/A oder VOL/A.
2. Weitere Vertragsgrundlagen
2.1 Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des
Auftraggebers von meinem Angebot ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit
der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.
2.2 Lieferverzögerung
Wird die von mir geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik,
unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Liefe-
ranten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die
vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dauert die Verzögerung unange-
messen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurück-
treten. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten
hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf
den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegan- gen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ich behalte mir die Geltend-
machung weiterer Verzögerungskosten vor.
2.3 Mangelrüge
Offensichtliche Mängel meiner Leistung müssen von Unternehmern zwei Wochen
nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden.
Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel
nicht mehr geltend gemacht werden. Die weitergehenden Vorschriften beim Handels-
kauf bleiben unberührt.
2.4. Mangelverjährung
Bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung betreffen, beträgt die
Gewährleistung ein Jahr. Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung darstellen, gilt
eine Verjährung der Gewährleistung von einem Jahr ohne Rücksicht auf die Person
des Vertragspartners. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder soweit der Verkäufer
den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des
Liefergegenstandes übernommen hat.
2.5 Umsetzung der Gewährleistung
Bei berechtigten Mängelrügen habe ich die Wahl, entweder die mangelhaften
Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des
beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange ich meinen Verpflichtungen
auf Behebung der Mängel nachkomme, hat der Auftraggeber nicht das Recht, die
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen,
sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung
oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der
Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängig-
machung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften über
den Bezug beweglicher Sachen.
2.6. Aus- und Einbaukosten
Die gesetzliche Regelung im Kaufvertragsrecht gilt uneingeschränkt für die Geltend-
machung von Aus- und Einbaukosten.
2.7. Anlieferung
Beim Anliefern setze ich voraus, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude
fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen
erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden geson-
dert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische
Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar und
gegen Beschädigung geschützt sein. Wird die Ausführung meiner Arbeiten oder der
von mir beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu
vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrkosten)
in Rechnung gestellt.
2.8 Abschlagszahlung
Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann ich für Teilleistungen in Höhe des
Wertes der erbrachten Leistungen eine Abschlagzahlung verlangen.
3. Förmliche Abnahme
Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung
auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise zur
Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf
Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.
4. Pauschalierter Schadensersatz
Kündigt der Auftraggeber gemäß § 648 BGB den Werkvertrag, so bin ich berechtigt,
10 % der Gesamtauftragssumme bzw. 10 % der Vergütung für den noch nicht
erbrachten Teil der Leistung als Schadensersatz zu verlangen. Bei entsprechendem
Nachweis kann ich auch einen höheren Betrag geltend machen. Dem Auftraggeber
bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise
5.1 Ich weise darauf hin, dass für eine dauerhafte Funktionsfähigkeit Wartungsarbeiten
durchzuführen sind, insbesondere: – Beschläge und gängige Bauteile sind zu
kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten – Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu
kontrollieren – Anstriche innen wie außen (z. B. Fenster, Fußböden, Treppenstufen)
sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss und Nutzung nachzube-
handeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich
anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funk-
tionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche
entstehen.
5.2 Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außentüren wird die energe-
tische Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle dichter. Um die Raum-
luftqualität zu erhalten und der Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sind zusätzliche
Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes nach DIN 1946-6 zu erfüllen.
Ein insoweit eventuell notwendiges Lüftungskonzept ist eine planerische Aufgabe, die
nicht Gegenstand des Auftrages an den Handwerker ist und in jedem Fall vom Auftrag-
geber/Bauherrn zu veranlassen ist.
5.3 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen
(Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit
diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, Stoffe
und Ähnliches) liegen und üblich sind.
5.4 Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile (z. B. Fenster,
Treppen, Parkett) für geeignete klimatische Raumbedingungen (Luftfeuchtigkeit,
Temperatur) Sorge zu tragen.
6. Ausschluss der Aufrechnung
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen ist ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung mein
Eigentum.
7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, mir Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegen-
stände unverzüglich in Textform anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem
Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm
unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu
verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
7.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so
dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung
weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers
gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswer-
tes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an mich abgetreten. Bei Wertveräuße-
rung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abneh-
mer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentums-
vorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an mich ab.
7.4 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das
Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus
einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden
Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände
mit allen Nebenrechten an mich ab.
7.5 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des
Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten
eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es
angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes
der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an mich ab. Bei
Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen
Gegenständen durch den Auftraggeber steht mir das Miteigentum an der neuen Sache
zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der
übrigen Gegenstände.
8. Eigentums- und Urheberrecht
An Vorkostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten ich mir
meinen Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne meine Zustimmung weder
genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im
Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
9. Streitbeilegung
Ich bin weder bereit noch zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.
10. Gerichtsstand
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der
Geschäftssitz meines Unternehmens.
11. Änderung der AGB
11.1 Ich behalte mir das Recht vor, Änderungen eines Teils oder der ganzen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen jederzeit vorzunehmen.
11.2 Jede Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt mit der Veröffentlichung
auf dieser Website in Kraft.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
13. Datenschutz (siehe auch Datenschutzerklärung unter Datenschutz)
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN des Tischler- und Schreinerhandwerks (Stand 01.01.2018
Bildnachweis: Jordan Sanchez on Unsplash
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